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AGB

1. Nutzungsumfang

a) Sportfabrik Winterhalter gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, die durch Aushang und auf der Webseite bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt bzw. gegen Vorlage einer gültigen 10-er Karte mit freien Einheiten, die Teilnahme an den verfügbaren Trainingseinheiten der Sportfabrik Winterhalter (ff Sportfabrik).

b) Weiterhin ist es dem Vertrags-Mitglied gestattet, die Räumlichkeiten der Sportfabrik zu den ausgeschriebenen Zeiten des “Open Gyms” für selbständiges Training zu nutzen. 10-er Karten beinhalten keine Zugang zu den Open Gym Zeiten.

c) An bis zu 30 Tagen/Jahr kann ein reduziertes Angebot an Gruppentraining und Open-Gym-Zeiten gelten. An Feiertagen sowie vom 24.12. bis 31.12. ist die Sportfabrik geschlossen.

d) Bei Einschränkungen durch höhere Gewalt und politische Verordnungen (z.B. Pandemie), kann die Sportfabrik auf ein angepasstes Online-Training ausweichen, der Mitgliedsbeitrag bleibt bestehen.

 

2. Nutzungsvoraussetzungen

a) Die Teilnahme am Gruppentraining (Cross Training und Kampfsport) setzt ein On-Boarding (Jump Start) von mindestens 4 Einheiten voraus.

b) Die Teilnahme am Cross Training 2 erfordert einen durch die Sportfabrik ausgestellten Eignungsnachweis. 

c) Erwerb der 10er-Karte vor der 1. Trainingseinheit erforderlich

d) die 10er-Karte ist 6 Monate nach Erwerb gültig, das Ende der Gültigkeit wird auf der Karte notiert.​

e) Wird die 10er-Karte an zwei aufeinanderfolgenden Trainingseinheiten nicht präsentiert, behalten wir uns vor, das Mitglied vom Training auszuschließen.

f) Einheiten, die nach Erwerb einer 10er-Karte nicht in Anspruch genommen werden (können), werden nicht erstattet. Dies gilt beispielsweise auch bei Verlust, Diebstahl, Umzug und gesundheitlicher Veränderung.​

 

3. Vertragsverlängerung

Das Vertrags-Mitglied bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe seines Beitrags. Die vereinbarte Dauer der Mitgliedschaft verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung automatisch um je einen Monat. Eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit behalten wir uns vor.

 

4. Vertragskündigung

Die Mitgliedschaft ist monatlich zum Monatsende, frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit schriftlich kündbar. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Schwangerschaft/Langzeit-Krankheit mit ärztlichem Attest oder ein Wohnortwechsel, der eine zukünftige Entfernung von mehr als 40 km von der Sportfabrik mit sich bringt.

 

5. Mitgliedsbeiträge

a)Die vereinbarten monatlichen Beiträge werden jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig.

b) Rabatte werden nur mit gültigem Nachweis gewährt.

c) Der Familienrabatt ist eine freiwillige und jederzeit nach gewählter Erstlaufzeit von Sportfabrik Winterhalter widerrufbare Zusatzleistung. Es bestehen keine Ansprüche nach Gewohnheitsrecht. Berechtigt für den Antrag auf Familienrabatt sind Personen, die im gleichen Haushalt leben, sofern eine Person davon bereits aktives Vertragsmitglied in der Sportfabrik Winterhalter ohne Rabatt ist. Der Rabatt erlischt automatisch (auch während der Erstlaufzeit), wenn kein weiteres Familienmitglied mehr Vertragsmitglied ist.

 

6. Übertragung der Nutzungsrechte

Die Rechte des Mitglieds aus der Vereinbarung sind nicht übertragbar, ebenso ist auch eine Übertragung der 10er Karte auf eine andere Person ist nicht möglich.​

 

7. Haftung

a) Das Mitglied versichert, sportgesund zu sein und sich bei einem Arzt seinen Gesundheitszustand bestätigt zu haben. Wurde darauf verzichtet, so tut das Mitglied dies auf eigene Verantwortung.

b) Die Teilnahme an Angeboten von Sportfabrik Winterhalter erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Das Mitglied  verzichtet hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen.

c) Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Mitglied selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt Sportfabrik Winterhalter im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.

d) Eine Haftung für Sachschäden wird nicht übernommen, es sei denn, der Sachschaden ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Sportfabrik zurückzuführen.

e) Bei Schäden, die auf eigenem Verschulden des Mitglieds beruhen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere gelten als Verschulden des Mitglieds: Nutzung der Geräte entgegen den Bedienungsanweisungen der Sportfabrik und des Herstellers, Schäden durch unsachgemäße Bekleidung, Schäden durch bereits zuvor bestehende körperliche und gesundheitliche Mängel, Defizite oder Schwächen.

f) Für Schäden, welche durch Verschulden Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter der Sportfabrik sind, insbesondere Schäden und Verletzungen, die durch ein anderes Mitglied verursacht werden, haftet die Sportfabrik nur, wenn ihr ein Verschulden vorzuwerfen ist.

g) Das Mitglied ist gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings der Sportfabrik auftreten können, versichert. Ist dies nicht der Fall, geschieht dies auf eigene Verantwortung.

 

8. Änderungen der Kundendaten, Bankverbindung, Rücklastschriften, Mahnungen und Ausstände

a) Änderungen der Kundendaten und der Bankverbindung des Mitglieds sind der Sportfabrik unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

b) Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 2 Beiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

 

9. Hausordnung

Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Bei Verstoß gegen die Hausordnung ist die Sportfabrik berechtigt, das Mitglied unter Bezeichnung des Ordnungsverstoßes zu ermahnen. Bei wiederholten oder schweren Verstößen ist die Sportfabrik auch berechtigt, einen befristeten Verweis auszusprechen sowie den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

10. Nutzung der Daten

Das Mitglied ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Information und Kontaktaufnahme genutzt werden.

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11. Änderungen AGB 

Wir behalten uns Änderungen der AGB mit angemessener Ankündigungsfrist vor. Der AGB Änderung kann schriftlich widersprochen werden. Eine Sonderkündigung ist dann beidseitig möglich. Stillschweigen über die Ankündigungsfrist hinaus gilt als Zustimmung. 

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12.Mündliche Nebenabreden / Salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit. Es besteht kein Rücktrittsrecht.

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